St. Laurentius Katholische Kirche in Bühren und Langförden

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Kirchengemeinde aktiv für den Kinderschutz

Katholische Pfarrei Langförden beschließt Schutzkonzept.

Vechta-Langförden, 30.06.; Die katholische Kirchengemeinde St. Laurentius hat ein Schutzkonzept für Kinder und Jugendliche erarbeitet. Sein Ziel ist es, eine Kultur des achtsamen Miteinanders zu entwickeln.

Unter Leitung von Pfarrer Ralph Forthaus hat sich in den letzten Monaten eine Projektgruppe intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. Andrea Habe hat den Prozess seitens des Bischöflich Münsterschen Offizialates begleitet.

Laut der im Offizialatsbezirk Oldenburg gültigen Präventionsordnung gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfsbedürftigen Erwachsenen haben alle Personen, die im kirchlichen Umfeld mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen, an einer entsprechenden Schulung teilzunehmen. Alle fünf Jahre müssen sie zudem ein Führungszeugnis abgeben. Ein solches Schutzkonzept muss jeder Rechtsträger erstellen.

Das  Langfördener Konzept ist das Ergebnis umfassender Diskussionen. Eine besondere Rolle spielte dabei ein Verhaltenskodex, auf den sich die in der Kinder- und Jugendarbeit Tätigen verpflichtet haben. Dazu gehört ein respektvoller, wertschätzender Umgang mit Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Erwachsenen und die Berücksichtigung ihrer individuellen Grenzen. Wichtig ist den Verantwortlichen die Sensibilisierung im Umgang mit Nähe und Distanz. Um mit Kindern und Jugendlichen gut arbeiten zu können, sei ein vertrauensvolles Miteinander notwendig, erklärte Pfarrer Forthaus. Dazu gehöre es auch, einander nah zu sein. „Aber diese Nähe hat Grenzen, wo sie zu Abhängigkeiten führt oder dem eigentlichen Auftrag widerspricht“, betonte der Geistliche.

Für die Einhaltung der Distanz seien die Erwachsenen beziehungsweise Gruppenleiter zuständig, nicht die Kinder und Jugendlichen. „Körperkontakte müssen der Situation und dem Alter angemessen sein und auf Gegenseitigkeit beruhen“, sagte Forthaus. Grenzüberschreitungen müssten vermieden werden, die Intimsphäre müsse gewahrt bleiben.

Auch für den Bereich Medien und soziale Netzwerke gibt das Schutzkonzept die Wahrung von Intimität und die Beachtung der gesetzlichen Regelungen vor.

Geregelt ist zudem die Zulässigkeit von Geschenken. Generell soll mit materiellen Zuwendungen offen und gerecht umgegangen werden.

Sollte es trotz aller Präventionsmaßnahmen zu Vorfällen kommen, gibt es entsprechende Ansprechpartner.

Betroffene können sich an die Mitarbeiter der Kirchengemeinde, an Beratungsstellen in Vechta oder die Missbrauchsbeauftragten des Bistums Münster wenden.

„Die Aufgabe, Kinder zu schützen, begleitet uns fortwährend. Unser institutionelles Schutzkonzept soll langfristig Gewicht für unsere Arbeit behalten“, erklärte Forthaus. Alle fünf Jahre soll das Konzept kontrolliert und überprüft werden.

(Johannes Hörnemann)

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