St. Laurentius Katholische Kirche in Bühren und Langförden

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Taufe

"Durch den einen Geist wurden wir in der Taufe alle in einen einzigen Leib aufgenommen." (1 Kor 12, 13)

Durch Empfang des Taufsakramentes wird dem Menschen eine ganz enge Beziehung, eine echte Freundschaft mit Jesus Christus geschenkt. Er wird mit Christus vereinigt, mit seinem Leben, seinem Leiden und Sterben, aber auch mit seiner Auferstehung. Im Römerbrief schreibt Paulus dazu: "Wisst ihr denn nicht, dass wir, die wir auf Christus Jesus getauft wurden, auf seinen Tod getauft worden sind? Wir wurdenja mit ihm begraben durch die Taufe auf den Tod, damit auch wir, so wie Christus durch die Herrlichkeit des Vaters von den Toten auferweckt wurde, in der Wirklichkeit des neuen Lebens wandeln." (Röm 6, 3-4)

Zugleich wird der Getaufte Mitglied der (katholischen) Kirche, der Gemeinschaft der Glaubenden, deren Mitte Christus selbst ist.

Taufen lassen kann man sich in jedem Lebensalter. Säuglinge werden auf den Glauben der Paten und Eltern getauft. Ältere Kinder, Jugendliche und Erwachsene müssen zuvor selbst den Glauben kennenlernen, (er-) leben und bekunden. Bei über 14jährigen Täuflingen wird im Taufgottesdienst zugleich die Firmung und die Erstkommunion gespendet.

In unserer Pfarrgemeinde finden regelmäßig Taufgottesdienste statt.
Die Liste mit den Taufterminen für die Zeit von Juni 2024 bis Dezember 2024 kann man HIER einsehen.

Die jeweilige Taufkirche (St. Johannes d.T., Bühren, oder St. Laurentius, Langförden) richtet sich nach dem Wunsch der Eltern des zuerst angemeldeten Täuflings.

Neben Pfarrer Ralph Forthaus übernimmt auch Diakon Herbert Nerkamp einige Tauftermine. Die diesbezügliche Absprache erfolgt im Dienstgespräch der Seelsorger.

Im Normalfall werden höchstens drei Kinder pro Termin getauft.

Bei einer Kindertaufe (Täufling ist unter 14 Jahre alt.) muss mindestens ein Elternteil Mitglied der katholischen Kirche sein.

Nach kirchlichem Recht sollte es für einen Täufling mindestens einen Taufpaten geben, höchstens aber zwei. Der erste Pate muss katholisch, mindestens 16 Jahre alt und gefirmt sein. Ein zweiter Taufpate kann auch ein evangelischer Christ sein, der dann "Taufzeuge" genannt wird.

Vor dem Tauftermin führt der Täufer (Priester oder Diakon) ein Gespräch mit den Eltern des Kindes. In der Regel findet dieses Gespräch im Rahmen eines Hausbesuches statt.

Für die Anmeldung der Taufe im Pfarrbüro ist erforderlich:

  • die Geburtsurkunde
  • wenn der Taufpate nicht aus unserer Pfarrei kommt: ein Patenschein (beim Wohnsitz-Pfarramt des Paten erhältlich)